Kassenpflichtige Leistungen sind gemäss dem Leistungsrahmen nach Art. 7 KLV (Krankenpflege-Leistungsverordnung) auf ärztliche Verordnung abzurechnen. Diese Leistungen werden nach den Tarifen des kantonalen Spitex-Vertrages berechnet und gehen nach den üblichen Bedingungen zulasten der Krankenpflegeversicherung nach KVG.
Die Übernahme von zusätzlichen Leistungen durch eventuelle Zusatz-Versicherungsleistungen sind vorab mit der Krankenkasse zu klären.
Leistungsumfang nach Art. 7 KLV:
Nicht kassenpflichtige Leistungen
Individuelle Wünsche
Nachteinsätze